Der Hessische Landtag hat das Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes verabschiedet. Hessen modernisiert damit die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Bereichen. Zugleich gleicht das Land seine Regelungen weitgehend an die entsprechenden Vorschriften des Bundes an.
Erweiterte Prüfpflichten und neue Handlungsinstrumente
Das neue Gesetz erweitert und präzisiert die Angaben, die betroffene Personen im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung machen müssen. Die zuständigen Stellen sollen Personen dadurch eindeutig identifizieren und mögliche Sicherheitsrisiken umfassender bewerten können. Ausdrücklich berücksichtigt das Gesetz dabei auch Gefahren durch kriminelle oder terroristische Vereinigungen sowie Einzelpersonen.
Bei festgestellten Sicherheitsrisiken schafft das Gesetz differenzierte Handlungsmöglichkeiten: Reichen im Einzelfall Auflagen als milderes Mittel aus, können die zuständigen Stellen diese anordnen. Erfordern neue Erkenntnisse bei einer bereits sicherheitsempfindlich tätigen Person sofortiges Handeln, ist auch eine vorläufige Untersagung der weiteren Tätigkeit möglich.
Änderungen nach parlamentarischer Anhörung
Die Regierungsfraktionen haben Erkenntnisse aus der parlamentarischen Anhörung in einen Änderungsantrag eingearbeitet. Dabei wurden unter anderem für Anfragen bei ausländischen Sicherheitsbehörden zusätzliche Schutzvorkehrungen aufgenommen und die Voraussetzungen für solche Anfragen weiter konkretisiert. Die grundlegende Ausrichtung der Novelle bleibt nach Angaben der Fraktionen davon unberührt.
Weitere Regelungsbereiche des Gesetzes
Über das Sicherheitsüberprüfungsrecht hinaus enthält das Gesetz weitere Anpassungen. Es schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des digitalen Landestickets Hessen und ermöglicht die notwendige Übermittlung personenbezogener Beschäftigtendaten an externe Leistungserbringer. Erfasst werden auch vergleichbare freiwillige Leistungen etwa in den Bereichen Mobilität, Gesundheitsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Eine Änderung des Standardbefreiungsgesetzes stellt das Verfahren bei Anträgen klar, die mit einer Zuständigkeitsverlagerung verbunden sind. Zudem korrigiert das Gesetz ein redaktionelles Versehen in der Hessischen Gemeindeordnung aus der Kommunalrechtsnovelle 2024/2025: Es stellt klar, dass bei der Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung einheitlich das vom Hessischen Staatsgerichtshof bestätigte Hare-Niemeyer-Verfahren Anwendung findet.
Poseck: Reaktion auf hybride Bedrohungen
Innenminister Roman Poseck begründete das Gesetz mit einer veränderten Sicherheitslage. „Drohnen über kritischer Infrastruktur, Cyberangriffe auf staatliche Einrichtungen oder gezielte Spionage- und Sabotageversuche zeigen, welchen Bedrohungen unser Staat heute ausgesetzt ist", erklärte Poseck. Er betonte, das Gesetz schaffe die notwendige Balance zwischen konsequentem staatlichem Handeln und verhältnismäßigem Umgang mit den betroffenen Beschäftigten.
Dieser Artikel basiert auf einer geprüften Primärquelle. Der Text wurde vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und einem Faktencheck unterzogen.

