Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des bisherigen Landesforstgesetzes zu einem Landeswaldgesetz in den Landtag eingebracht. Der Entwurf, dem eine umfangreiche Verbändebeteiligung aus den Bereichen Waldbesitz, Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz, Tourismus und Freizeit vorausging, soll den Wald in seiner Vitalität, Widerstandskraft und Leistungsfähigkeit erhalten und klimaanpassungsfähig weiterentwickeln. Der Landtag wird in den kommenden Monaten über die Vorlage beraten.

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Wiederbewaldung von Schadflächen: Die gesetzliche Frist dafür wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt. Zusätzlich entfällt der bislang erforderliche behördliche Zulassungsvorbehalt bei der Wiederbewaldung mittels Naturverjüngung. Das behördliche Prüfverfahren bei der Wegebauanzeige soll beschleunigt werden. Die Landesregierung bezeichnet die Wiederbewaldung und Klimaanpassung als „Generationenaufgabe", bei der der Landesbetrieb Wald und Holz den Waldbesitz durch Informations- und Hilfsangebote unterstützt.

Neu geregelt wird auch das Radfahren im Wald. Die bisherige Grundregel – Radfahren nur auf Straßen und festen Wegen – bleibt bestehen, wird aber um technische Präzisierungen ergänzt: Pedelecs mit Tretunterstützung und E-Bikes bis 25 km/h sind künftig ausdrücklich erlaubt. Nicht erlaubt sind hingegen elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht, darunter Speed-Pedelecs bis 45 km/h, Segways und E-Scooter. Das Querfeldeinfahren abseits befestigter Wege sowie das Anlegen illegaler Renntrails, Rampen und Bauwerke bleiben verboten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine verstärkte Digitalisierung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren beim Landesbetrieb Wald und Holz vor. Darüber hinaus wird die Vorbildfunktion des Staatswaldes für eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung gesetzlich gestärkt. Der Entwurf knüpft nach Angaben der Landesregierung an die im April 2026 veröffentlichte Waldstrategie für Nordrhein-Westfalen sowie an das Waldbau- und das Wiederbewaldungskonzept an.

Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen erklärte: „Die spürbaren Folgen des Klimawandels setzen dem Wald stark zu. Darum müssen wir ganzheitlich denken und gemeinsam handeln. Mit der Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes auf Basis unserer Waldstrategie gehen wir den nächsten Schritt. Wir schaffen in Abstimmung mit allen Beteiligten die rechtliche Grundlage, den Wald mit all seinen lebenswichtigen Funktionen für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln." Rund ein Drittel der Landesfläche Nordrhein-Westfalens ist bewaldet.

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