Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung mit 416 Ja-Stimmen, 169 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen beschlossen, interinstitutionelle Verhandlungen über die Schaffung eines digitalen Euro aufzunehmen. Damit tritt das Vorhaben in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens ein. Eine erste Verhandlungsrunde mit der irischen Ratspräsidentschaft, die die Mitgliedstaaten vertritt, soll in Kürze stattfinden.

Der digitale Euro würde eine neue, elektronische Form des Geldes darstellen, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben wird und sowohl online als auch offline genutzt werden kann. Erklärtes Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Weg zu bieten, die Abhängigkeit von Zahlungsanbietern außerhalb der EU zu verringern.

Die Verhandlungsposition des Parlaments sieht umfangreiche Datenschutzvorkehrungen vor: Transaktionen sollen ohne Offenlegung personenbezogener Daten verifiziert werden, und personenbezogene Daten dürfen nur in dem Umfang verarbeitet werden, der für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist. Grundlegende Dienste wie die Kontoeröffnung, das Halten und Verwalten von Guthaben sowie der Zugang zu mindestens einem Zahlungsinstrument sollen kostenlos sein.

Die meisten Unternehmen wären verpflichtet, den digitalen Euro zu akzeptieren. Ausnahmen gelten für Selbstständige sowie kleine und Kleinstunternehmen, die keine anderen digitalen Zahlungsmittel akzeptieren. Um das Finanzsystem zu schützen, soll ein Höchstbetrag festgelegt werden, den Einzelpersonen in digitalem Euro halten dürfen. Banken und Zahlungsdienstleister aus Nicht-Euro-Ländern der EU wären berechtigt, den digitalen Euro zu vertreiben.

Parallel dazu enthält das Gesetzgebungspaket zur einheitlichen Währung auch Regelungen zum gesetzlichen Zahlungsmittelstatus von Euro-Banknoten und -Münzen, über die ebenfalls verhandelt werden kann. Darin werden Euro-Länder verpflichtet, die Bargeldversorgung sicherzustellen; Unternehmen dürfen Barzahlungen nicht grundsätzlich ablehnen, und die Mitgliedstaaten müssen die Bargeldverfügbarkeit regelmäßig überwachen – mit besonderem Augenmerk auf schutzbedürftige Gruppen wie ältere Menschen, einkommensschwache Personen und Menschen ohne Zugang zum traditionellen Bankensystem.

Die politischen Gruppen PfE, ECR und ESN hatten die Entscheidungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 23. Juni 2026, interinstitutionelle Gespräche aufzunehmen, angefochten. Das Parlament bestätigte dennoch das Mandat zur Aufnahme der Verhandlungen. Die Federführung im Parlament liegt bei Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas (EVP, Spanien).

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