Schleswig-Holstein gehört nach Angaben von Bildungs- und Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke zu den ersten Bundesländern, die BAföG-Anträge von der Antragstellung bis zum fertigen Bescheid vollständig digital und datensicher bearbeiten können. Am 8. Oktober stellte Stenke im Kieler Landtag den Stand der Digitalisierung vor und betonte die bildungspolitische Bedeutung der Förderung: „Das BAföG ist und bleibt für mich ein zentrales Versprechen an junge Menschen im Land, dass Talent und Leistung über Bildungswege entscheiden und nicht die soziale Herkunft."
Digitale Antragstellung landesweit möglich
Die digitale Antragstellung ist laut Ministerium bereits im gesamten Land möglich. Beim Studentenwerk Schleswig-Holstein wird bereits mit der elektronischen Akte gearbeitet. Bei den zuständigen Ämtern soll der digitale Rückkanal noch in diesem Jahr eingeführt werden, über den auch Nachfragen unkompliziert möglich sein sollen. „Wir kommen erheblich voran", so Stenke.
Fehlgeleitete Anträge sollen kein Nachteil mehr sein
Ein weiterer Punkt betrifft die Zuständigkeitsregelungen: Wer seinen BAföG-Antrag bei einer falschen Behörde einreicht, soll dadurch keinen Nachteil haben. Die Weiterleitung an die zuständige Stelle ist Pflicht. „Wir haben hier also kein Bürgerproblem, sondern maximal ein Behördenproblem, welches im Zuge der Digitalisierung des BAföG gelöst wird", betonte die Ministerin.
Stenke kündigte an, die Zuständigkeitsregelungen beim Schüler-BAföG erneut in die länderübergreifende Arbeitsgruppe einzubringen und die Kreise und Städte nochmals anzuhören. Eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit im laufenden Bundesgesetzgebungsverfahren erwartet sie hingegen nicht. Die fortschreitende Digitalisierung werde diese Frage aus ihrer Sicht zunehmend entbehrlich machen.
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