Das nördlichste Bundesland treibt die Reform seiner Krankenhauslandschaft voran: In zweiter Kabinettsbefassung hat die schleswig-holsteinische Landesregierung am 18. August 2026 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung zugestimmt. Das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) wird damit vollständig neu gefasst. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Befassung und Entscheidung zugeleitet.

Kernstück der Reform ist die künftige Ausrichtung der Krankenhausplanung an sogenannten Leistungsgruppen, die gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben maßgeblich für das Angebot der einzelnen Kliniken sein werden. Da die psychiatrischen Fachgebiete von der Bundesreform nicht erfasst sind, schafft das Land zusätzlich eigene Rechtsgrundlagen für landeseigene psychiatrische Leistungsgruppen sowie deren Zuweisungsverfahren.

Darüber hinaus soll die Krankenhausplanung künftig stärker datenbasiert erfolgen, kontinuierlich fortgeschrieben und im Verfahren vereinfacht werden. Die Regelungen zur Aufnahme und Herausnahme von Einrichtungen aus dem Krankenhausplan sollen klarer und verbindlicher gefasst werden. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erklärte dazu: „Wir wollen die Krankenhausplanung für die Beteiligten erleichtern sowie flexibler gestalten. Dies soll dazu beitragen, auf mögliche geänderte Anforderungen besser reagieren zu können."

Weitere Neuerungen betreffen die überregionale Zusammenarbeit: Der Behandlungskapazitätennachweis soll für eine länderübergreifende Nutzung — insbesondere mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern — geöffnet werden, um Synergien in der Notfallversorgung besser zu nutzen. Zudem sind verbindlichere Vorgaben zu einheitlicheren und sichereren Kommunikationswegen geplant, um die Krisenresilienz der Krankenhäuser zu stärken. Die sektorenübergreifende Versorgung soll durch verschlankte Abstimmungsstrukturen verbessert werden.

Ministerin von der Decken bezeichnete das Vorhaben als „weiteren Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Krankenhausreform" und betonte, man wolle gemeinsam mit den Kliniken „die Versorgung in Schleswig-Holstein auch zukünftig sichern und weiterentwickeln". Die Umsetzung der Krankenhausreform — einhergehend mit dem Landeskrankenhausgesetz und einem neuen Krankenhausplan — ist für Ende 2026 vorgesehen.

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