Baden-Württemberg hat am 14. August 2026 weitere Erleichterungen für Lkw-Transporte an Sonn- und Feiertagen beschlossen. Verkehrsministerin Nicole Razavi gab bekannt, dass die bislang bis Ende August befristeten Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot zunächst bis Ende September verlängert werden. Hintergrund sind die schwierigen Bedingungen auf den Bundeswasserstraßen infolge des Niedrigwassers.

Großraum- und Schwertransporte nun ebenfalls ausgenommen

Ab dem betreffenden Wochenende sind in Baden-Württemberg auch Großraum- und Schwertransporte vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen. Als solche gelten Fahrzeuge oder Ladungen, die gesetzliche Standardmaße — darunter 2,55 Meter Breite und 40 Tonnen Gesamtgewicht — überschreiten und einer eigenen Genehmigung bedürfen. Zusätzlich wird auf die Voraussetzung einer unteilbaren Ladung verzichtet, sofern der Transport ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen einhält.

Die Ausnahmen gelten ausschließlich für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Eingeschlossen sind dabei auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.

Lieferketten und Versorgung im Fokus

Ministerin Razavi begründete die Maßnahmen mit der angespannten Lage auf den Bundeswasserstraßen: „Die sich zuspitzende Lage auf den Bundeswasserstraßen stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können." Mit der Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wolle man dazu beitragen, Lieferketten aufrechtzuerhalten und „die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen."

Bereits am 10. August hatte Baden-Württemberg wegen des Niedrigwassers erste Ausnahmen für herkömmliche Lkw vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen. Die nun beschlossenen weiteren Erleichterungen basieren laut Mitteilung ebenfalls auf einer Bitte der Bundesregierung.

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