Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat zum besseren Schutz kritischer Infrastruktur beschlossen. Hessens Justizminister Christian Heinz bezeichnete den Beschluss als klares Signal: „Wer Flughäfen, Umspannwerke oder Krankenhäuser angreift, greift Lebensadern unseres Landes an. Der Bundesrat hat die hessische Gesetzesinitiative zum besseren Schutz der kritischen Infrastruktur beschlossen und ein klares Signal gesendet: Der Rechtsstaat ist wehrhaft."

Kern des Gesetzentwurfs ist ein neuer Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruches". Damit sollen unbefugtes Eindringen und Aufhalten in geschützten Anlagen sowie nicht genehmigte Überflüge mit Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen unter Strafe gestellt werden. Ausdrücklich vorgesehen ist zudem eine Verschärfung, wenn Drohnenüberflüge der Vorbereitung weiterer Taten dienen. Heinz bezeichnete dies als „Prävention durch Abschreckung".

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