Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in nahezu jedem Bereich systematisch neu regelt und erweitert. Die Bundesregierung bezeichnet das Vorhaben als die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte der Bundesrepublik.
Erweiterte technische Aufklärung
Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf den technischen Aufklärungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht differenzierte Regelungen für den Zugriff auf informationstechnische Systeme vor, die verschiedene Eingriffstiefen durch entsprechend abgestufte Schwellen und Verfahrensvorgaben berücksichtigen. Das Spektrum reicht dabei von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen — etwa gegen einen intelligenten Kühlschrank — bis hin zu erheblich eingriffsintensiveren Zugriffen, beispielsweise auf ein privat genutztes Mobiltelefon.
Für den BND ist zudem eine neue Regelung zur strategischen Aufklärung vorgesehen: Der Dienst darf erhobene Daten künftig ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von sechs Monaten (Inhaltsdaten) beziehungsweise bis zu zwölf Monaten (Metadaten) speichern. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass der BND dadurch in Krisensituationen — etwa bei Anschlägen oder Regimeumstürzen — rückwirkend auf gespeicherte Daten zugreifen und diese unverzüglich nutzen kann, zum Beispiel für die Weitergabe an europäische Partnerdienste oder zur Information der Bundesregierung.
Neue Analysewerkzeuge und vereinfachte Datenweitergabe
Der Entwurf schafft darüber hinaus klare Rechtsgrundlagen für den Einsatz biometrischer Bildabgleich-Tools, für den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie für die Weiterverarbeitung von Daten zu Forschungs- und Entwicklungszwecken. Administrativ sollen bisherige Hürden abgebaut werden; die Übermittlungsmöglichkeiten an andere Behörden und private Stellen werden laut Entwurf erweitert und vereinfacht.
Stimmen aus dem Kabinett
Bundesministerin Nina Warken, Beauftragte für die Nachrichtendienste, erklärte, Deutschland sei „ständiges Ziel von hybriden Angriffen" und die Dienste bräuchten „mehr Befugnisse und zusätzliche operative Fähigkeiten", um auf Augenhöhe mit Partnerdiensten agieren zu können. Der Gesetzentwurf schaffe dafür die Grundlage und stärke zugleich die Kontrolle der Dienste.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verwies auf Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte als Begründung für die Reform. Mit dem Umbau hin zu „echten Geheimdiensten" würden tragende Säulen der deutschen Sicherheitsarchitektur gestärkt, so Dobrindt.
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